“Stealthing”: Kondom heimlich abstreifen ist ein sexueller Übergriff
Ein Kondom während dem Sex heimlich abzustreifen ist eine Straftat. Das entschied erstmals ein Gericht in Berlin.
Das sogenannte “Stealthing” ist ein sexueller Übergriff, entschied ein Richter. Wer das Kondom beim Sex heimlich abstreift, könnte somit sogar wegen Vergewaltigung angezeigt werden.
“Stealthing”: Kondom heimlich abstreifen ist Straftat
Unter dem Begriff “Stealthing” versteht man schon länger das Phänomen, dass Männer beim Sex das Kondom heimlich abstreifen und ohne Einverständnis der Sexualpartnerin ungeschützten Sex praktizieren. In welcher Form dieses Verhalten bestraft werden kann, war bislang unklar. Doch ein deutscher Polizist wurde deshalb nun zu einer Bewährungs- sowie einer Geldstrafe verurteilt. Denn der Mann nahm das Kondom beim einvernehmlichen Sex mit einer 20-Jährigen einfach ab, obwohl sie darauf bestanden hatte, mit Kondom zu verhüten. Die Frau bemerkte das allerdings erst, als er schon ejakuliert hatte. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und Schmerzensgeld in der Höhe von 3.000 Euro verurteilt.
Der Vorfall hatte sich bereits 2017 ereignet und kam 2018 zur Anklage und zum Urteil an einem Berliner Landesgericht. In einer Begründung des Kammergerichts heißt es nun, dass vor allem eine Handlung des 38-Jährigen ausschlaggebend für das Urteil sei. Und zwar erfülle sogenanntes “Stealthing” den Tatbestand dann, wenn der Täter in den Körper des Opfers ejakuliert. Damit wertet ein Obergericht “Stealthing” erstmals als sexuellen Übergriff. Wie eine solche Tat ohne Ejakulation zu beurteilen wäre, sei allerdings noch nicht klar.
Stealthing könnte sogar Vergewaltigung sein
Im Einzelfall könnte dieses Verhalten sogar eine Vergewaltigung sein. Zwar beginnt Sex beim “Stealthing” zuerst einvernehmlich, allerdings ist das Runterziehen des Kondoms ohne Einverständnis des Partners eine Straftat, da sich die Zustimmung nur auf Sex mit Kondom bezieht. Und das könne durchaus als Vergewaltigung verurteilt werden. Zudem gilt bei dem in Deutschland reformierten Sexualstrafrecht 2016 der Grundsatz “Nein heißt Nein”. Demnach muss ein Opfer also nicht unbedingt Gewalt ausgesetzt sein, um von Vergewaltigung zu sprechen.
Im Fall des verurteilten Polizisten wurde die Tat allerdings als sexueller Übergriff und nicht als Vergewaltigung bewertet.